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Das
aktuelle
Fortbildungsprogramm
SPORT
der
Bezirksregierung Köln
steht
hier zum Download bereit
Anmeldungen
zur Fortbildung etc. bitte nur an die FAX-Nr.
0221-147-2341
senden!
Ansprechpartner
Dezernat
48.05
Schulaufsicht
(Sport/Schulformen)
Beraterinnen
und Berater im Schulsport
Der
VERBUND SPORTBETONTER SCHULEN
KÖLN stellt sich vor
 Förderung
der Parallel-Karrieren im Leistungsport
und in der Schule. Mehr
...
Impressum
Links
Schulsport
im Kreis Euskirchen
Schulsport
in der Stadt Köln
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Siegerehrung
beim Ballonfestival
Bonn
(12.06.10) Pech mit dem Wetter hatten die Siegermannschaften
(Platz 1-3 der 6 Wertungsklassen) des Schulmarathons. Statt
auf der Bühne in den Rheinauen im Rahmen des
Ballonfestivals fand die Ehrung wegen des strömenden
Regens kurzfristig im Festzelt statt. OB Jürgen Nimptsch
(vor Kurzem noch Schulleiter der beim Schulmarathon sehr
engagierten Gesamtschule Beuel) motivierte die jungen Läufer
und Läuferinnen „dran zu bleiben“, der
Euro-Gutschein für die Schule, die Bons für die
(nassen) Attraktionen, Würstchen vom Grill etc.
entschädigten für fehlende Sonne. Die Sieger des
Rheincups (Wertung Köln + Bonn) freuten sich über
zusätzliche attraktive Geschenke. Bericht
im Bonner Generalanzeiger hier.
Jugend
trainiert für Paralympics – Bundesfinale
Erfolge für die Mannschaften aus
dem Bezirk
Kamen (09.06.10)
- Die Gratulation und der Händedruck von Bundestrainer
Heiner Brand und einer Abordnung der
Handball-Nationalmannschaft ließen die Enttäuschung
der Mannschaft der Anna-Freud-Schule (Köln) über
die knappe Niederlage in der Nachspielzeit des Finales im
Rollstuhlbasketball schnell vergessen. Auch das
Anna-Freud-Tischtennis-Team (4. Platz) war restlos begeistert
davon, dass Weltmeister ihnen die Medaillen überreichten.
Erfolgreich schnitten auch die Schwimmer der
Hugo-Kükelhaus-Schule aus Wiehl mit ihrem 3. Platz auf
Bundesebene ab!
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Termine
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03.10.10
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12. RheinEnergie Schulmarathon
Köln
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Sportarbeitsgemeinschaften
für Lehrerinnen und Lehrer
Alljährlich beantragen
Kolleginnen und Kollegen einzelner Schulen die Durchführung
von Sport-Arbeitsgemeinschaften. Viele
sportfachliche Richtungen werden gewählt, um sich
selbst fit zu halten und Kollegialität zu pflegen.Die
Teilnahme an diesen beantragten freiwilligen
Lehrer-Sportarbeitsgemeinschaften gilt als Dienst im
Sinne des § 31 Beamtenversorgungsgesetz
(Beamt-VG).
Die jeweilige Genehmigung
ist immer bis zum Ende des Schuljahres befristet.
Anfallende Kosten können nicht übernommen
werden.
Für
die Teilnahme wird den benannten Lehrkräften
Dienstunfallschutz im Rahmen der §§ 30
ff. Beamt-VG gewährt. Das hierfür erstellte
Antragsformular ist hier
abrufbar.
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